Innovation braucht Versorgungsforschung
Stellungnahme des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung gegen Kürzungen von Mitteln im Innovationsfonds
Am 29.04.2026 wurde im Kabinett das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG beschlossen. In diesem Gesetzentwurf enthalten sind zahlreiche Maßnahmen, um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu senken und eine Beitragsstabilisierung zu erreichen. Auch die Forschung des DRFZ wäre von diesen Kürzungen betroffen. Daher unterstützt das DRFZ die Stellungnahme des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung.
Insbesondere sollen Mittel im Innovationsfonds des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stark gekürzt werden. Der Innovationsfonds ist ein Förderinstrument, um gezielt Projekte zu finanzieren, deren Umsetzung die Versorgung in Deutschland zu verbessern. Im Rahmen des Innovationsfonds werden innovative Maßnahmen nicht nur auf ihre Wirksamkeit, sondern auch auf ihre Wirtschaftlichkeit getestet. So kann z.B. Über-, Unter- oder Fehlversorgung erkannt werden.
Auch die vier Arbeitsgruppen des Programmbereichs Epidemiologie und Versorgungsforschung führen Forschung mit Förderung des Innovationsfonds durch.
Beim Innovationsfonds zu kürzen, wäre an der falschen Stelle gespart – ohne wissenschaftliche Begleitung kann nicht festgestellt werden, wo die Versorgung noch verbessert werden muss. Die Ergebnisse aus Innovationsfonds-Projekten bieten auch ein erhebliches Potential für die Prävention von schweren Verläufen, indem Risikogruppen identifiziert werden.
Die gezielte Bereitstellung von Fördergeldern im Innovationsfonds ermöglicht langfristig Einsparungen – hier sollte nicht gekürzt werden!