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Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.

Barriere-Freiheit bedeutet: alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere-Freiheit ist ein Recht.

Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit: im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin.

Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

  1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
  2. Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
  3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.

Eine Internet-Seite ist:

  1. barrierefrei
  2. zum Teil barrierefrei
  3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.

Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.

Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.

Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier: Juli 2025.

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 26.03.2026.

Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.

Zum Beispiel für:

  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.

Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,

dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:

  • etwas nicht lesen können
  • etwas nicht verstehen
  • die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde: unten auf der Seite im hellgrauen Feld.

Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.

Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.

Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.

Sie können sich weiter beschweren:

  • wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
  • wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei –

Postanschrift:

Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 15

E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de